Goldbeck (vl). Dauerbrenner Feuerwehr. Während seiner Sitzung in dieser Woche verabschiedete der Verbandsgemeinderat eine Entschädigungssatzung für die Brandbekämpfer. Darin sind unter anderem Aufwandsentschädigungen, der Ersatz von Verdienstausfall und Reisekosten geregelt. Dem Beschluss ging eine ausgiebige Debatte voraus. Dabei gab es ganz unterschiedliche Ansichten. Während Dr. Friedrich-Wilhelm Lemme (Unabhängige Fraktion) fragte, ob die Summen ausreichen, um die Probleme der Wehren zu lösen, erschienen Iris Heim (CDU/BI) einige Zahlungen mit Blick auf das geringe Budget der Verbandsgemeinde „doch recht hoch“. Als Beispiel nannte sie die Staffelung für Ortswehrleiter. Die wurde nach der Einwohnerzahl der Orte und in 20 Euro-Schritten vorgenommen. Heim sprach sich für Zehner- Schritte aus, fand dafür aber keine Mehrheit. Der Rat folgte Gegenargumenten.
So merkte Karl-Heinz Schwerin (CDU/BI) an, dass einige Wehrleiter ohnehin weniger Aufwandsentschädigung erhalten werden als bislang. Und der ehemalige Berufsfeuerwehrmann erinnerte an die Anforderungen, die an die Brandbekämpfer gestellt werden: „Bevor jemand überhaupt erst einmal als Feuerwehrmann aufs Fahrzeug kommt, muss er 111 Stunden Ausbildung absolvieren.“ Apropos Ausbildung. Für die Teilnahme an Übungen und Ausbildungstagen erhalten die Wehrmitglieder eine sogenannte Verpflegungskostenpauschale in Höhe von fünf Euro. Diese Regelung umfasst auch Dienstabende. „Natürlich mit einer qualifizierten Ausbildung“, erklärte Bürgermeister Eike Trumpf (CDU) auf Nachfrage. Das bekräftigte Schwerin. Die Pauschale werde nicht für „Flasche auf und Flasche wieder zu“ gezahlt, sondern nur für eine „akkurate Ausbildung“. An einer Pauschale für die Brandbekämpfer war ein erster Satzungsentwurf gescheitert. Die Kommunalaufsicht hatte moniert, für ehrenamtliche Tätigkeit dürfe kein Entgelt gezahlt werden. Das stieß im Rat auf harsche Kritik, so dass schon mal auf „Klugscheißer“ geschimpft wurde. Anke Kobelt (Bürgerfraktion) fragte nach der rechtlichen Grundlage für das Veto der Kommunalaufsicht. Das soll ein Runderlass sein. Und Michael Dihlmann (Bürgerfraktion) echauffierte sich: „Wozu machen wir uns eigentlich Gedanken, beraten in vielen Sitzungen, wenn uns dann die Kommunalaufsicht vorschreibt, wie es richtig zu sein hat.“
Klappt es nun im zweiten Anlauf? Das ist nicht die einzige offene Frage zur Entschädigungssatzung. Wie hoch die Kosten sind, die für die Verbandsgemeinde entstehen und nach der sich Dr. Lemme und Norbert Kuhlmann (Unabhängige Fraktion) erkundigt hatten, vermag noch niemand einzuschätzen. Kämmerin Anne-Dore Flügel gab aber zumindest für dieses Jahr Entwarnung: Da die Entschädigungssatzung nicht vor Oktober greife, werde das im Etat eingestellte Geld ausreichen.